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Verbraucherrecht – Zugausfall, welche Ansprüche habe ich?

Zug verpasst

Viele Menschen fahren regelmäßig mit der Bahn. Die Zugfahrt zur Arbeit oder in der Freizeit bringt viele Vorteile und ist ein bequemes Transportmittel. Doch manchmal treten Störungen auf oder andere Hindernisse, die nicht zu vermeiden sind. Immer wieder kommt es vor, dass der Zug eine Verspätung hat oder gänzlich ausfällt. Unwetter, Streik, Sturm oder umgestürzte Bäume führen zu Chaos bei der Bahn. Die Folge ist, dass man einen Termin verpasst und lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Diese Situation ist ärgerlich und kostet viel Zeit und Geduld. Außerdem möchte man die Kosten für das Fahrticket zurück erhalten oder einen alternativen Zug nehmen. Im Fall eines Zugausfalls hat der Reisende Anspruch auf eine Erstattung. Der Reisende kann das Fahrgastrechte-Formular bei auftretenden Problemen mit der Deutschen Bahn nutzen. Man bekommt das Formular im Zug, online oder am Bahnhof. Nach dem Ausfüllen gibt man es mit Nachweisen in einem Reisezentrum ab. Fahrgäste haben mehrere Möglichkeiten. Dazu gehören die Rückfahrt zum Ausgangsort, Geld zurück bekommen oder spätere Fortsetzung der Zugfahrt. Im Folgenden erfährt man mehr über die Rechte bei Zugausfall und Verspätungen im Fern- und Nahverkehr.

Richtig handeln und Nachweise aufbewahren

Kommt es zu einem Zugausfall oder starker Verspätung, sollte man richtig handeln. Zunächst sollte man am Bahnhof oder im Zug die Verspätung oder den Ausfall des Zuges bestätigen lassen. Später wendet man sich an das Bahn-Unternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde. Ferner sind die Aufbewahrung der Fahrkarte, die Bestätigung über die Verspätung oder den Ausfall des Zugs wichtig. Daraufhin sollte die Auszahlung verlangt werden. Dafür teilt man der Bahn mit, ob das Geld für das Ticket erstattet werden soll. Alternativ kann man einen Gutschein für eine Bahnfahrt erhalten. Wenn der Zug nicht kommt und eine Verspätung von 60-119 Minuten hat, kann man bei einer einfachen Fahrt 25 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Dabei wird nur die Hin-oder Rückfahrt erstattet. Hat der Zug 2 Stunden oder mehr Verspätung, können 50 Prozent des Fahrpreises zurückverlangt werden. Wenn eine absehbare Verspätung von mehr als 1 Stunde besteht, kann der Fahrgast auf die Fahrt verzichten und sein Geld zurück bekommen. Der Preis für das Bahn-Ticket wird nur dann erstattet, wenn die Reise für den Fahrgast sinnlos geworden ist. Es gibt die Option, das Ticket kostenlos auf eine spätere Zugverbindung umbuchen zu lassen. Die Bahn-Fahrgastrechte sind auch bei höherer Gewalt gültig. Dazu gehören Unwetter und Streik des Bahnpersonals.

Fahrgastrechte und Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung und Zugausfall

Bei Verspätungen und Zugausfall besteht die Möglichkeit, das Ticket kostenlos für einen späteren Zug umbuchen zu lassen. Falls die verspäteten Reise sinnlos geworden ist, kann der Fahrpreis erstattet werden. Wenn die Reise für den Reisenden keinen Sinn macht, weil ein wichtiger Termin verpasst wurde, hat der Fahrgast das Recht, den vollständigen Fahrpreis von der Bahn zurückzuverlangen. Wenn Reisende mehr als 60 Minuten auf ihren Zug warten müssen oder der Zug fällt aus, muss das Bahn-Unternehmen sie mit Speisen und Getränken versorgen. Dies gilt, wenn die Speisen und Getränke am Bahnhof oder im Zug verfügbar und lieferbar sind. Entscheidet sich der Reisende wegen einer Verspätung oder eines Zugausfalls für einen Reise-Abbruch, kann die nicht gefahrene Teilstrecke erstattet werden. Wer aufgrund der Verspätung oder Ausfall die Bahnreise nicht mehr fortsetzen möchte, kann kostenlos zum Start-Bahnhof fahren. Die nicht gefahrene Teilstrecke wird in diesem Fall erstattet. Ist eine Weitereise wegen Verspätung oder Zugausfall nicht möglich, kann eventuell eine Hotel-Übernachtung auf Kosten der Bahn in Anspruch genommen werden. Die Bahn kann die Hin-und Rückfahrt zum Hotel bezahlen, sofern es die Bahn-Gesellschaft organisieren kann. Nachdem man seine Ansprüche beim Bahn-Unternehmen geltend gemacht hat, wird der Antrag bearbeitet. Ist der Anspruch berechtigt, muss die Entschädigung innerhalb eines Monats bezahlt werden. Bei einer Ablehnung der Erstattung oder keiner Reaktion kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Die Schlichtung ist kostenlos. Zusätzlich können Verbraucher eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen. Dieses ist für die Durchsetzung von Fahrgastrechten zuständig und kümmert sich um die eingegangenen Beschwerden. Ist die Beschwerde berechtigt, muss das Bahn-Unternehmen seine Verpflichtungen einhalten.