Zum Inhalt springen

Relevante Rechtsvorschriften und Normen im Bereich der Flucht- und Rettungspläne

Relevante Rechtsvorschriften und Normen im Bereich der Flucht- und Rettungspläne

Die Sicherheit von Personen in Gebäuden hat höchste Priorität. Um im Falle einer Krise oder eines Notfalls eine ordnungsgemäße Evakuierung zu gewährleisten, sind Flucht- und Rettungspläne von entscheidender Bedeutung. Diese Pläne werden durch verschiedene Rechtsvorschriften und Normen geregelt, die sich auf die Gestaltung und den Inhalt der Pläne beziehen.

DIN-Normen

Die Deutsche Industrienorm (DIN) ist eine Sammlung von Normen, die technische Standards festlegt. Im Bereich der Flucht- und Rettungspläne sind insbesondere die DIN 4844-3 und die DIN ISO 23601 relevant.  Letztere regelt die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und gibt vor, wie ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen ist, welche Informationen er enthalten soll und wie er zu kennzeichnen ist.

DIN 4844-2 und DIN 4844-3 geben Piktogramme und Farben für die Sicherheitskennzeichnung vor, also auch für die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. DIN EN 1838 bestimmt die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, also auch an die Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen. Die DIN 14034 beinhaltet Anforderungen an Notausgangstüren, z.B. Panikschlösser.

Anforderungen nach Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen bei der Arbeit. Auch hier spielen Evakuierungspläne eine wichtige Rolle. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen.

Baurechtliche Anforderungen

Im Baurecht sind die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne festgelegt. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln, welche Informationen in den Plänen enthalten sein müssen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze und Feuerlöscheinrichtungen. Die Pläne müssen so gestaltet sein, dass sie leicht verständlich sind und in Notfällen schnell abgelesen werden können.

Relevante Rechtsvorschriften und Normen im Bereich der Flucht- und Rettungspläne

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung ergänzt die baurechtlichen Vorgaben. Insbesondere die ASR A2.3 gibt detaillierte Anforderungen für die „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und damit auch für Flucht- und Rettungspläne. Hier sind unter anderem die Anzahl und Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöschern und Notduschen festgelegt. Die Pläne müssen in Arbeitsstätten gut sichtbar angebracht und regelmäßig überprüft werden, um Aktualität und Lesbarkeit sicherzustellen.

Wann ist ein Evakuierungsplan wirklich verpflichtend?

Ob ein Flucht- und Rettungsplan für ein bestimmtes Gebäude oder eine Einrichtung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: die Art des Gebäudes, seine Nutzung, die Anzahl der Personen, die sich regelmäßig darin aufhalten, und den spezifischen Risiken, die mit dem Gebäude verbunden sind. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Flucht- und Rettungspläne für bestimmte Gebäuden sogar gesetzlich vorgeschrieben.

In Betrieben, Bürogebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Veranstaltungsorten und vielen anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Flucht- und Rettungspläne in der Regel Pflicht. Diese Anforderungen sind oft in den jeweiligen Arbeitsschutzgesetzen, Landesbauordnungen oder anderen Vorschriften festgelegt.

Für private Wohnhäuser und Wohnungen gibt es in der Regel keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Evakuierungsplans, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten und komplexen Fluchtwegen. Trotzdem ist es sinnvoll, auch im privaten Bereich über Evakuierungsmöglichkeiten nachzudenken, insbesondere wenn Kinder oder ältere Menschen im Haushalt leben. Ein gut durchdachter Plan kann im Notfall Leben retten und Verletzungen verhindern. Das gilt nicht nur für Brände, sondern auch für andere mögliche Notfälle wie Naturkatastrophen oder technische Unfälle.

Fotos: auremar, studio v-zwoelf @stock.adobe.com