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Vertragsrecht – BGH gibt der Mediahaus Verlag GmbH recht: Verträge sind rechtsgültig

BGH Urteil

Es ist der Albtraum eines jeden Geschäftsführers, wenn der Ruf des eigenen Unternehmens plötzlich in Mitleidenschaft gezogen wird. Vor allem im Internet passiert es schnell, dass Unternehmen in Verruf geraten – doch nicht immer haben solche Erfahrungen auch eine Grundlage. Dies zeigt etwa der Fall der Mediahaus GmbH Verlag Erfahrungen auf: Kunden haben im Internet gelesen, dass die Werbeverträge des Verlags nicht gültig seien. Als Konsequenz daraus hagelte es für die Mediahaus Verlag GmbH Klagen. Dieses Gerücht allerdings haben Blogger und Anwälte in die Welt gesetzt, in der Hoffnung, sich an den Kunden des Düsseldorfer Verlags zu bereichern. Nun hat der BGH entschieden und allen diesen Meinungen den Boden entzogen.

Vorab: Was macht die Mediahaus Verlag GmbH eigentlich, was den Zorn und die üble Nachrede eines Teils des Internets nach sich gezogen hat? Der Verlag aus Düsseldorf ist seit 2015 Herausgeber des Bürgermagazins „Regio“ und hat sich zum Ziel gesetzt eine breite Leserschaft mit spanenden Nachrichten aus ihrem unmittelbaren Umfeld zu versorgen.

Das Magazin „Regio“ hat eine Ausgabe je Region, in dem es regionaltypische Themen und Nachrichten behandelt. Die Mediahaus Verlag Erfahrungen sind aus diesem Grund weitestgehend positiv – das Magazin erfreut sich bei Jung und Alt größter Beliebtheit, da es die Menschen über Dinge informiert, die sie direkt betreffen. Gleichzeitig wird Unternehmen und Betrieben aus der Region die Möglichkeit gegeben, ihre auf die Region bezogene Dienstleistung oder Artikel ihrer Zielgruppe anzubieten. Die Fahrschule kann um Fahrschüler werben, der Friseur um Kunden oder der Zeitschriftenladen seine Sonderwochen ankündigen. Das Bürgermagazin stellt ihnen eine Plattform zur regionalen Kundenakquise zur Verfügung, die Leserschaft profitiert gleichermaßen von der attraktiven Auswahl an Anbietern aus der Umgebung. Theoretisch eine Win-Win-Situation, die sich auch in der Resonanz auf den Verlag zeigt: Die Mediahaus Verlag GmbH hat Erfahrungen gesammelt, dass ihre Werbekunden mit den Anzeigen zufrieden sind. Dennoch streuen Blogger und Anwälte im Netz immer weiter Zweifel. Doch was steckt dahinter?

Anwälte auf Mandantenfang

In der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle, in welchen Anwälte vielleicht nicht ganz fair vorgegangen sind – aus diesem Grund hat auch die Politik Abmahnmissbrauch als ernstliches Problem anerkannt. Im Fall der Mediahaus Verlag Erfahrungen jedoch sieht die Sachlage noch etwas anders aus: Das Motiv der Anwälte ist klar. Sie wollen selber Mandanten akquirieren. Daher versuchen sie Werbekunden anzusprechen, die mit der Mediahaus Verlag GmbH negative Erfahrungen gesammelt haben. Das kann unter anderem der Grund sein, wenn die Kunden überhöhte Erwartungen in die Werbung haben oder aus derzeitigen finanziellen Engpässen aus dem Vertrag rauswollen. Sie versuchen ihnen einzureden, dass sie dies problemlos können, da die Verträge keine Rechtsgültigkeit besäßen.

Diese Anwälte halten die konkreten Vorwürfe so ungenau wie möglich, um sich selber nicht rechtlich angreifbar zu machen. Sie drücken sich um konkrete Belege oder rechtsverbindliche Aussagen. Was diese Anwälte ihren Mandanten allerdings verschweigen: Die Aussicht auf Erfolg tendiert gegen Null und die Verlierer müssen die gesamten Prozesskosten bezahlen. Das wird teuer.

Wenn Anwälte schlecht beraten

Was die Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen angeht, hat sich ganz klar ein „Lieblingsargument“ der Anwälte herausgestellt: So sei es nicht statthaft, den Werbevertrag für mehrere Auflagen abzuschließen. Dass solch eine Laufzeit allerdings branchenüblich ist, wird gerne verschwiegen. Für gewöhnlich empfinden Anzeigenkunden eine solche Vertragsart als bequeme Option, ihr regionales Marketing in guten Händen zu wissen. So ist es nicht verwunderlich, dass zufriedene Kunden von ganz anderen Erfahrungen mit der Mediahaus Verlag GmbH berichten. Es ist vergleichbar mit einem Zeitschriften-Abonnement, das der Leser auch für mehrere Ausgaben abschließt.

Dennoch gibt es Kunden, die bei der Unterzeichnung des Vertrags über diesen Passus nicht im Klaren sind – obschon der Fehler an dieser Stelle nicht bei der Mediahaus Verlag GmbH liegt, da im Vertrag deutlich darauf hingewiesen wird. Das Problem ergibt sich aus der unaufmerksamen Lektüre seitens der Kunden: Sobald die zweite Rechnung im Briefkasten landet, sind sie überrascht. So ist es naheliegend, dass der scheinbare Betrug als erstes einen Internetrecherche herbeiführt. Schließlich will man sichergehen, dass man mit seinen Bedenken tatsächlich richtig liegt. Doch wäre es an dieser Stelle besser gewesen, zunächst den Kontakt zur Mediahaus Verlag GmbH zu suchen, denn nicht selten landen diese Kunden auf den Akquiseseiten der Anwälte und glauben diesen haltlosen Versprechen.

Wären sie doch lieber auf den Seiten der Gerichte gelandet, die eine andere Sprache sprechen. So hat schon zu Beginn des Jahres 2018 das Oberhausener Amtsgericht entschieden, dass Verträge wie die der Mediahaus Verlag GmbH rechtsgültig sind. Die Verträge waren eindeutig und es bestand kein Irrtum, dass die Anzeigen über vier Auflagen dauern. Wenn die Kunden, so das AG Oberhausen weiter, das nicht wollen, hätten sie über diesen Vertragspassus individuelle Vereinbarungen treffen können. Solche lagen aber nicht vor.

BGH Urteil

BGH gibt der Mediahaus Verlag GmbH recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsauffassung geteilt. Der BGH ist das höchste Gericht, an dem sich alle Gerichte halten müssen. In seinem Urteil vom 22.03.2018 (VII ZR 71/17) vertritt der BGH Auffassungen, die die Vorwürfe gegenüber der Mediahaus Verlag GmbH entkräften.

Der BGH bezieht sich auf die Vertragsart. Der Werbevertrag ist ein Werkvertrag, in dem alle Leistungen definiert sind, die erfüllt werden müssen. Wenn diese Leistungen erbracht werden, ist der Vertrag erfüllt worden. Anders als von den Anwälten suggeriert muss eine Wirksamkeit der Werbung nicht eintreten.

Damit hat der BGH die Auffassungen untergeordneter Gerichte bestätigt, wie etwa vom AG Torgau, AG Gifhorn, LG Stuttgart, AG Schwerin und eben des AG Oberhausen.

Die beste Lösung: Kontakt suchen

Die Mediahaus Verlag GmbH hat Erfahrungen gemacht, dass es nicht zu einem teuren und nervenaufreibenden Prozess kommen muss. Die sorgfältige Lektüre eines Vertrags ist auch bei Werbeanzeigen Pflicht, denn allein sie kann Kunden vor ungewollten Leistungen bewahren. Es lohnt sich, wie oben dargelegt, nicht, vor Gericht zu ziehen und den Versprechen der Anwälte zu glauben. Bei Problemen empfiehlt es sich demgemäß, das Gespräch mit der Mediahaus Verlag GmbH suchen. Das Team ist laut eigener Aussage stets bereit, Konflikte auf diplomatischem Wege aus der Welt zu schaffen. Die Mediahaus Verlag GmbH Erfahrungen können Kunden helfen, einen für sie optimalen Vertrag aufzusetzen und so das meiste aus ihren Anzeigenverträgen herauszuholen. So zeigt sich die Mediahaus Verlag GmbH stets offen, Verträge individuell auf die Wünsche ihrer Kunden anzupassen. Dies gehört zum umfassenden Kundenservice, den der Verlag seit seiner Gründung als oberste Handelsmaxime auffasst. Aus diesem Grund berichtet das Gros der Kunden über positive Mediahaus Verlag Erfahrungen: Die Anzeigen werden nicht nur liebevoll gestaltet, sondern auch noch nebst thematisch passenden Beiträgen eingepflegt. So sorgt der Düsseldorfer Verlag dafür, dass Interessenten zuverlässig auf den Anbieter aufmerksam gemacht werden. Das spart Nerven, Zeit und Kosten und kann auch Wege zu neuen Chancen eröffnen.

Fazit rund um die Anzeigenverträge bei Mediahaus

Die Mediahaus Verlag GmbH aus Düsseldorf gibt schon seit vielen Jahren erfolgreich das Bürgermagazin „Regio“ heraus, das regionale Themen behandelt und durch Werbung von lokalen Unternehmen finanziert wird. Einige Kunden waren in der Vergangenheit mit ihren Anzeigenschaltungen unzufrieden und versuchten, aus den Verträgen auszusteigen. Dabei wurden sie von Anwälten unterstützt, die behaupteten, die Verträge seien ohnehin ungültig; es folgten zahlreiche Klagen gegen die Mediahaus Verlag GmbH.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verträge der Mediahaus Verlag GmbH rechtskräftig sind. Der BGH bestätigte die Auffassung, dass die Verträge eindeutig seien und alle Leistungen definiert würden, die erfüllt werden müssen. Die Werbung muss nicht zwangsläufig erfolgreich sein, um den Vertrag zu erfüllen.

Die Mediahaus Verlag GmbH legt großen Wert auf Kundenservice und ist bereit, Konflikte auf diplomatischem Wege zu lösen. Es wird empfohlen, bei Problemen den direkten Kontakt mit dem Verlag zu suchen, um eine individuelle Lösung zu finden. Die meisten Kunden berichten von positiven Erfahrungen mit der Mediahaus Verlag GmbH, da ihre Anzeigen sorgfältig gestaltet und thematisch passend platziert werden. Ebenso ist das Team des Verlags stets für Rückfragen oder andere Anliegen erreichbar.

FAQ

Wie kann ich meine Unzufriedenheit mit dem Vertrag bei Mediahaus kommunizieren?

Es wird empfohlen, den direkten Kontakt mit der Mediahaus Verlag GmbH zu suchen. Das Team des Verlags ist laut eigener Aussage stets bereit, Konflikte auf diplomatischem Wege aus der Welt zu schaffen. Durch eine offene Kommunikation können individuelle Lösungen gefunden werden, die den Bedürfnissen der Kunden gerecht werden.

Können Anwälte helfen, meinen Vertrag bei Mediahaus zu kündigen?

Die Erfolgsaussichten, den Vertrag mit Hilfe eines Anwalts zu kündigen, sind gering. Anwälte könnten ungenaue Vorwürfe machen und es fehlen konkrete Belege oder rechtsverbindliche Aussagen. Darüber hinaus müssten Sie als Verlierer die gesamten Prozesskosten tragen.

Sind die Verträge der Mediahaus Verlag GmbH rechtsgültig?

Ja, der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil ihre Rechtsgültigkeit bestätigt. Die Verträge wurden als eindeutig und rechtsgültig eingestuft. Kunden können sich auf die Wirksamkeit der Verträge verlassen.