Beim Durchsuchen der Wohnungsangebote stoßen Sie auf zwei Arten von Mietpreisen in Deutschland: Warmmiete und Grund- oder Kaltmiete. Die Warmmiete in Deutschland beinhaltet die Nebenkosten, so dass Sie buchstäblich „im Warmen“ sind. Was kosten die Dienstleistungen genau? Und welche Betriebskosten kann der Vermieter an den Mieter weitergeben? Um Ihre Wohnungssuche mit einem Gefühl für die Mietpreise in Deutschland zu beruhigen, werden wir uns mit den Servicegebühren befassen, die Sie erwarten müssen. Auf diese Weise verlieren Sie nicht den Überblick über alle Kosten!
Was sind die Nebenkosten?
Lassen Sie uns zunächst die Verwirrung beseitigen: Was sind die Nebenkosten überhaupt? Und sind die Servicegebühren überhaupt in der Miete enthalten? Um es einfach auszudrücken: Nebekosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch den Besitz und die Verwaltung der Immobilie entstehen. Das erklärt, warum Sie bei der Suche nach einer Wohnung in Deutschland immer wieder auf zwei unterschiedliche Mietpreise stoßen: 1. Grundmiete (Kaltmiete): Die Nettomiete, die Sie für die „kalten Räume“ zahlen. Mit anderen Worten: Die Miete ohne Heizkosten und sonstige Nebenkosten. 2. Warmmiete: das heißt die Miete inklusive Heizkosten und Betriebskosten. Um Ihnen einen besseren Überblick über die Mietpreise in Deutschland zu geben, werden wir uns eingehender mit den zusätzlichen Kosten der warmen Miete befassen.
Der Vermieter übernimmt bestimmte Nebenkosten
Einige Servicegebühren fallen auf die Schultern des Eigentümers oder des Vermieters und er darf Ihnen diese nicht in Rechnung stellen. Dazu zählen die administrativen Kosten, manche Wartungs- und Reparaturkosten, Leerstandskosten, Kontoverwaltungsgebühren oder andere Bankgebühren, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen, Einmalige Kosten (zum Beipiel zur Schädlingsbekämpfung).
Welche zusätzlichen Kosten prägen die Mietpreise in Deutschland?
Es gibt auch die Betriebskosten, die der Vermieter oder Eigentümer nicht selbst tragen muss (aber kann!). Er kann Ihnen diese Nebenkosten in Rechnung stellen. Daher können die Mietpreise in Deutschland folgende zusätzlichen Kosten enthalten: Heizung, Wasser und Abwassergebühren, Kabelfernsehen oder Antenne, Aufzug Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Schädlingsbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung (z. B. im Treppenhaus), Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister, Schornsteinfeger, gemeinsame Waschküche. Der Vermieter kann dem Mieter auch andere Betriebskosten, wie das Entfernen von Graffiti übertragen, sofern diese im Mietvertrag festgelegt sind.
Mietpreise in Deutschland einschließlich Nebenkosten sind im Mietvertrag anzugeben
Ihr Vermieter oder Eigentümer kann die Betriebskosten nicht einfach aus heiterem Himmel an den Mieter übergeben. Es versteht sich von selbst, dass die Vermieter alle zusätzlichen Kosten, die Sie als Mieter zu zahlen haben und die daher die warme Miete darstellen, in den Vertrag aufnehmen müssen. Daraus stellt sich die endgültige Miete in Deutschland zusammen. Wenn es also im Mietvertrag keine entsprechende Klausel gibt, die Sie verpflichtet, die Betriebskosten der Wohnung zu tragen, muss der Vermieter diese nach Mietrecht selbst bezahlen. In der Praxis wird das jedoch etwas lockerer gehandhabt. Darüber hinaus legt das deutsche Recht detailliert fest, welche Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Hier finden Sie eine Übersicht über die Betriebskostenverordnung.
Dies sind die Betriebskosten, die Sie als Mieter erwarten müssen
Lassen Sie uns nun den Fuzz zusammenfassen: Wie tief muss ich in meine Taschen greifen, um die Betriebskosten zu bezahlen? Nach Angaben des Mieterverbandes zahlen Mieter durchschnittlich 2,16 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Betriebskosten. Es gibt jedoch erhebliche regionale und lokale Preisunterschiede, insbesondere bei der Grundsteuer, der Wasser- / Sanitärversorgung oder der Abfallentsorgung, aber auch bei den Heizungs- und Warmwasserkosten. Wenn Sie also eine 80 Quadratmeter große Wohnung haben, müssen Sie für das Rechnungsjahr 2.697,60 Euro bezahlen, wenn alle Arten von Betriebskosten anfallen. Dies sind alle Arten von Betriebskosten auf einen Blick (pro Quadratmeter / Monat) nach den Preisen für 2017:
- Heizung und Warmwasser: 1,03 Euro
- Wasser / Abwasser: 0,35 Euro
- Grundsteuer: 0,18 Euro
- Hausmeister (Gebäudereinigung oder Gartenarbeit oder Winterdienst werden nicht gesondert berechnet): 0,31 Euro
- Hausmeister (Gebäudereinigung oder Gartenpflege oder Winterdienst werden separat berechnet): 0,15 Euro
- Sach- und Haftpflichtversicherung: 0,19 Euro
- Gebäudereinigung: 0,18 Euro
- Aufzug: 0,17 Euro
- Abfallentsorgung: 0,17 Euro
- Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen: 0,13 Euro
- Gartenpflege: 0,10 Euro
- Allgemeiner Strom: 0,05 Euro
- Straßenreinigung: 0,03 Euro
- Schornsteinreinigung: 0,03 Euro
- Sonstige Kosten (z. B. Kosten für Schwimmbad, Sauna, Dachrinnenreinigung): 0,03 Euro
Am Ende des Jahres hat Ihr Vermieter zwölf Monate Zeit, Ihnen eine Aufstellung der Nebenkosten mit allen Kosten zuzusenden. Mit etwas Glück bekommen Sie vielleicht sogar ein bisschen Geld zurück!